ASVG-Sozialversicherungswerte für 2019 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020.

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 446,81
   
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 670,22
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 174,00
monatlich € 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.440,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.090,00

Stand: 25. September 2018