Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB)

Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.

Zielgruppen der OeKB Überbrückungsgarantien sind Großunternehmen unabhängig davon, ob sie exportieren oder bisher Kunde der OeKB sind. Zielgruppe sind daher nicht Klein- und Mittelunternehmen (Zuständigkeit liegt beim aws bzw. ÖHT). Die Kredithöhe orientiert sich am tatsächlichen Liquiditätsbedarf und ist in der Höhe des Zweifachen der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens oder 25 Prozent des Jahresumsatzes gedeckelt (bzw. abweichend aufgrund besonderer Begründung). Dabei wird für die Beurteilung der jeweils höhere Betrag herangezogen. Der Liquiditätsbedarf ergibt sich aus betriebsnotwendigen Zahlungen für Dienstleistungen und Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit wie z.B. Zahlungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb, Löhne/Gehälter, Mieten, einzelne laufende Kreditraten und Zinsen bzw. Steuern und Abgaben.

Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 90% besichert. Der Zinssatz für den Kredit beträgt höchstens 1%. Die Garantieentgelte betragen 0,5 % p.a. für das 1. Jahr, 1 % p.a. für das 2. und 3. Jahr und 2 % p.a. für das 4. bis 6. Jahr. Zusätzlich fallen übliche Spesen und Gebühren an.

Anträge können nur über die Bank des Unternehmens eingereicht werden. Auf diese Überbrückungsgarantie sind umfangreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen entsprechenden der Förderrichtlinien zu beachten.

Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen und FAQs, umfangreiche weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die anzuwendenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://www.oekb.at und https://www.cofag.at.

Stand: 21. April 2020

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