Welche Steuern fallen bei Veräußerung eines Anteils an einer Agrargemeinschaft an?

Ist eine Agrargemeinschaft körperschaftlich organisiert, so unterliegen Geld- und Sachausschüttungen in der Regel dem Kapitalertragsteuerabzug und sind beim Empfänger endbesteuert.

Wird ein Anteilsrecht an einer körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaft allerdings veräußert, so ist die realisierte Wertsteigerung nicht endbesteuert und auch für pauschalierte Land- und Forstwirte nicht abpauschaliert.

Für diesen außerordentlichen Geschäftsvorfall kommt der besondere Steuersatz in Höhe von 27,5 % zur Anwendung. Alternativ dazu kann zur sogenannten Regelbesteuerungsoption optiert werden.

In diesem Fall werden diese Einkünfte gemeinsam mit allen anderen Einkünften der Tarifbesteuerung unterzogen. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn im relevanten Veranlagungsjahr sonst nur wenige oder keine anderen Einkünfte vorliegen.

Stand: 27. Dezember 2017