Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB)

Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.

Zielgruppen der OeKB Überbrückungsgarantien sind Großunternehmen unabhängig davon, ob sie exportieren oder bisher Kunde der OeKB sind. Zielgruppe sind daher nicht Klein- und Mittelunternehmen (Zuständigkeit liegt beim aws bzw. ÖHT). Der Corona-Hilfsfonds ist für Unternehmen gedacht, die Liquiditätsbedarf haben, insbesondere wenn sie aufgrund von Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reise- oder Versammlungsbeschränkungen mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

Die Kredithöhe orientiert sich am tatsächlichen Liquiditätsbedarf und ist in der Höhe des Zweifachen der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens oder 25 Prozent des Jahresumsatzes gedeckelt. Dabei wird für die Beurteilung der jeweils höhere Betrag herangezogen. Obergrenze € 120 Mio.
Der Liquiditätsbedarf ergibt sich aus betriebsnotwendigen Zahlungen für Dienstleistungen und Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit wie z.B. Zahlungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb, Löhne/Gehälter, Mieten, einzelne laufende Kreditraten und Zinsen bzw. Steuern und Abgaben.

Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 90% besichert. Der Zinssatz für den Kredit beträgt höchstens 1%. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre. Die Garantieentgelte betragen 0,5 % p.a. für das 1. Jahr, 1 % p.a. für das 2. und 3. Jahr und 2 % p.a. für das 4. und 5. Jahr. Zusätzlich fallen übliche Spesen und Gebühren an.

Anträge können nur über die Bank des Unternehmens eingereicht werden. Vollständige Garantieanträge werden binnen weniger Bankarbeitstage bearbeitet.

Auf diese Überbrückungsgarantie sind umfangreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen entsprechenden der Förderrichtlinien für Garantien des Corona Hilfsfonds zu beachten. Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wickelt den Corona Hilfsfonds ab. Die Eckpunkte zu den Förderrichtlinien für die COFAG Garantien des Corona Hilfsfonds finden Sie in unserem Artikel „CORONAVIRUS: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?“.

Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die anzuwendenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://www.oekb.at und https://www.cofag.at.

Stand: 17. April 2020

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